Eingewöhnungsphase
Eine schonende Eingewöhnung bildet die Basis für das spätere Wohlergehen des Kindes. Die Dauer richtet sich nach dem Bedürfnis des Kindes und liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen.
Zu Beginn kommt das Kind, zusammen mit einer gleichbleibenden Bezugsperson, für täglich eine Stunde und lernt – neben mir – auch die anderen Kinder und die neue Umgebung kennen. Die Bezugsperson bleibt im Raum, wickelt und füttert das Kind selbst. Dem Kind kann es helfen sein Lieblingsspielzeug oder Kuscheltier mitzubringen. Ich freue mich in dieser Zeit die Eltern besser kennenzulernen und von den Gewohnheiten des Kindes zu erfahren.
In der Stabilisierungsphase verlässt die Bezugsperson für kurze Zeit den Raum, bleibt aber in der Nähe, so dass sie das Kind trösten kann, sollte es weinen und sich von mir nicht trösten lassen. Ich versuche das Kind zu wickeln und zu füttern, soweit es dies zulässt. Andernfalls springt auch hier auf Zuruf die Bezugsperson ein.
In der Schlussphase ist die Bezugsperson nicht mehr anwesend, aber jederzeit erreichbar und zeitnah in der Lage das Kind abzuholen. Die Eingewöhnung ist in der Regel abgeschlossen, wenn sich das Kind von mir trösten lässt und als Bezugsperson akzeptiert.
Austausch
Auch nach der Eingewöhnungsphase freue ich mich über einen regelmäßigen Kontakt mit den Eltern. Sei es bei Tür- und Angelgesprächen, beim täglichen Bringen und Abholen oder, wenn gewünscht, auch zu anderen Zeiten. Der Austausch über das Erleben des Kindes hilft uns seine aktuellen Interessen zu erkennen und besser fördern zu können.
Wichtig ist mir der optimistische, gelassene Blick auf die Entwicklung der Kinder, Freude über besondere Momente und Meilensteine an denen wir uns gegenseitig teilhaben lassen.
Gesundheit & Ernährung
Ich koche mittags meist vegetarisch, ohne Zucker, mit wenig Salz und Fett, ab und zu auch frischen Fisch, Salat, Obst und Rohkost in ausgewogener Abwechslung. Wir essen Reis, Kartoffeln, Couscous, Nudeln, Eintöpfe, Pürees, asiatische, kubanische und deutsche Gerichte. Als Getränke gibt es Wasser ohne Kohlensäure und ungesüßte Kräuter- und Früchtetees.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob irgendwelche Unverträglichkeiten oder Allergien bestehen. Im Krankheitsfall bitte ich das Kind zuhause gesund zu pflegen, damit die anderen Kinder sich nicht anstecken. Medikamentengaben sind durch mich nur in Ausnahmefällen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts möglich.
Die Kosten
für eine Betreuung durch eine Tagesmutter werden in der Regel vom Jugendamt übernommen. Der Elternbeitrag für die feste Betreuungszeit von 7:00-15:15 Uhr ist einkommensabhängig und wird von der Stadt des Wohnsitzes über eine Satzung festgesetzt. Für das Mittagessen zahlen die Eltern 3,50€ pro Tag an mich. Die Plätze werden nicht über die Jugendämter vergeben sondern ausschliesslich von den Tageseltern, die selbstständig arbeiten, aber pädagogischen von den Jugendämtern betreut werden. Hier finden Sie die Satzungen der umliegenden Städte über Elternbeiträge in der Kindertagespflege:
Stadt Heiligenhaus
Ab dem zweiten in Heiligenhaus betreuten Kind einer Familie werden keine zusätzlichen Gebühren verlangt. Bei Bedürftigkeit kann die Stadt die Gebühren auf Antrag erlassen. Bei einem Bedarf von mehr als 25 Stunden wöchentlicher Betreuung, möchte die Stadt zur Kostenübernahme von den Eltern die Veranlassung (z.B. Berufstätigkeit, Studium, Fortbildung und diverse andere) nachgewiesen bekommen. Ansonsten müßten die Eltern die zusätzlichen Stunden zuzahlen.
Diese Praxis ist rechtlich nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts 5 C 19.16 und 5 C 15.17 überholt. Die im Bereich Kindertagespflege spezialisierte Rechtsanwältin Vierheller kommentiert im September 2019 sehr klar: „… steht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein „Interpretationsprimat“ hinsichtlich der Festlegung des (Fremd-)Betreuungsbedarfs ihres Kindes im Sinne einer subjektiv determinierten Bedarfseinschätzung zu, die sich als solche der Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch den Jugendhilfeträger entzieht und bis zur äußersten Grenze der Kindeswohlgefährdung zu respektieren ist.“ Die Eltern entscheiden also- im Rahmen des Rechtsanspruchs – über den Betreuungsumfang solange es dem Kind nicht nachweislich schlecht dabei ergeht.
Ich betreue die Kinder für feste 41,5 Stunden wöchentlich. So kann ich mich überwiegend auf fünf betreute Kinder beschränken. Es gibt keine „Schichtwechsel“ um 11 Uhr, einer Zeit zu der die Kinder langsam zur Ruhe kommen und schlafen und auch keine täglich wechselnde Gruppen da sich mehrere Familien tageweise abwechseln.
Es bleibt Ihrem eher rebellischen oder harmonischen Naturell überlassen entweder bei der Stadt auf die Rechtslage zu verweisen und auf die Kostenübernahme zu bestehen oder minutiös vorzurechnen, wann Sie das Haus verlassen, wie lange die morgendlichen und nachmittäglichen Übergaben der Kinder bei mir dauern und ob Sie mit dem ÖPNV, Auto oder zu Fuß unterwegs sind. Mal stehen Sie vielleicht im Stau oder die S-Bahn fährt nicht. Und ohne vermeidbarer Abholstress bleibt es relaxter für’s Kind.
Letzteres sollten Sie möglichst nicht spontan beim Jugendamt vor Ort, aus dem Bauch heraus vortragen, sondern in Ruhe vorplanen, nachdem wir uns kennengelernt haben, Sie ein gutes Gefühl haben und geklärt ist ob noch ein Platz zu Ihrem Wunschtermin verfügbar ist. Gut Ding braucht Weile …
=> Gebührensatzung Heiligenhaus
Stadt Essen
Ich nehme regelmässig Kinder aus Essen auf. Die Eltern haben grundsätzlich die Wahlfreiheit ihre Kinder auch bei einer Kindertagespflege in einer umliegenden Gemeinde anzumelden. Isenbügel grenzt unmittelbar an Essen-Kettwig und kann von Essen auf dem Weg nach u.a. Wuppertal, Heiligenhaus, Velbert und Düsseldorf liegen.
Bei der Anmeldung helfe ich gerne und gebe die gemeinsam ausgefüllten Formulare an den mit mir kooperierenden Essener Fachverband weiter, der sie dann beim Jugendamt einreicht. Beim Essener Jugendamt muss bei Kindern mit Rechtsanspruch auf Betreuung (Ü1) die berufliche Veranlassung des Betreuungswunsches durch die Eltern nicht nachgewiesen werden. Eltern entscheiden frei, ob die Betreuungszeit von 41 Stunden für ihr Kind die richtige ist. => Gebühren Kindertagespflege – Satzung der Stadt Essen
=> Stadt Ratingen => Stadt Mettmann
Stadt Velbert
Zur Zeit kann ich leider keine Kinder mit Wohnsitz in Velbert aufnehmen, deren Betreuung durch das dortige Jugendamt finanziert werden soll. Die Richtlinien des Velberter Jugendamts gestehen den Tagespflegepersonen aus meiner Sicht noch kein auskömmliches, faires Honorar zu. Ich bedauere das sehr und hoffe dass die Regelung von den Verantwortlichen überdacht wird.
Kosten der Kindertagespflege von der Steuer absetzen
Die an die Stadt gezahlten Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege von, in ihrem Haushalt lebenden, leiblichen oder Pflegekindern unter 14 Jahren sind laut EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 zu zwei Dritteln absetzbar. Die Obergrenze lag 2019 bei jährlich 6.000 Euro, wovon dementsprechend 4.000 Euro in der „Anlage Kind“ ab Zeile 67, für beide Elternteile insgesamt einmalig absetzbar sind. Bei nicht ganzjähriger Betreuung bleibt der Höchstbetrag bestehen und ist nicht zu zwölfteln. Ihre Fahrtkosten zur Kindertagespflege und das einer Tagesmutter gezahlte Essensgeld können nicht abgesetzt werden.
Wenn Sie die Steuererstattung bereits vor Abgabe der Steuererklärung erhalten möchten, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Betreuungskosten als Freibetrag (monatlich bis zu 333,33€) auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, so dass sich Ihr monatliches Nettogehalt durch die geringere Lohnsteuer erhöht. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden die Sonderausgaben nicht berücksichtigt. Das höhere Nettogehalt kann aber u.U. zu einem höheren Elterngeld (Plus) führen.
Ihr Arbeitgeber kann übrigens die Kinderbetreuungskosten steuerfrei übernehmen oder Ihnen erstatten. Damit dies steuerlich anerkannt wird, darf der Erstattung aber keine Lohnreduzierung vorausgehen.
Alle Regelungen, wie zitierte oder verlinkte Satzungen, Gesetze und Rechtsprechungen, können sich zwischenzeitlich ändern. Ich versuche – nach bestem Wissen – mit möglichst übersichtlichen, inhaltlich verkürzten Informationen zu helfen und das Ankommen in der Kindertagespflege so etwas überschaubarer zu gestalten, kann aber keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen und bin natürlich keine Rechtsanwältin oder Steuerberaterin, die im Einzelfall detailliert beraten könnten.